Straßenbeitragssatzung

Zur Deckung des Aufwands für den Um- oder Ausbau von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen - nachfolgend Verkehrsanlagen genannt - erhebt die Gemeinde Beiträge nach Maßgabe des § 11 KAG in Verbindung mit den Bestimmungen dieser Satzung.

Diese Satzung wurde rückwirkend zum 01.Januar 2008 aufgehoben.

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Satzung zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung

vom 13.03.2008

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