Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeanmeldung:

Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Nicht zum Gewerbe zählen u. a.:

  • sozial unwertige, insbesondere verbotene Tätigkeiten
  • Urproduktion, z. B. Land- und Forstwirtschaft
  • freie Berufe, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure
  • die Verwaltung eigenen Vermögens

Anzeigepflichtig sind:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen)
  • Geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaften - GbR, OHG, KG)
  • Juristische Personen (GmbH, AG), die der Gewerbeanzeigepflicht durch ein Handeln ihres Vertretungsberechtigten nachkommen (Geschäftsführer, Vorstand)

Von der Gewerbeanzeige werden u. a. Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Berufsgenossenschaften sowie ggf. das Amtsgericht und das Dezernat Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums informiert.

Benötigte Unterlagen:

  • ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)
  • Fragen Sie bitte vorher telefonisch nach, welche weiteren Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden.

Gewerbeummeldung: 

Die Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit oder sonstige Änderungen zu der bisherigen Gewerbeanmeldung des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes. Gleiches gilt für den Umzug des Inhabers/der Inhaberin oder eine Änderung Ihres/seines Namens.

Benötigte Unterlagen:

  • ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)

Gewerbeabmeldung: 

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Bei einem Wechsel der Betriebsstätte in einen anderen Zuständigkeitsbezirk - außerhalb von Schaafheim -ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung nötig.

Benötigte Unterlagen:

  • ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)

Gebühren:

Für die Gewerbeanzeige wird eine Gebühr in Höhe von 28,00 Euro erhoben, die Empfangsbescheinigung kostet zusätzlich 8,00 Euro.

Weitere Informationen unter www.hessenfinder.de Stichwort Gewerbe

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Beiblatt

Gewerbeanmeldung

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Ihre Ansprechpartnerin

Ulrike Rackensberger
Telefon
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