Kinderreisepass
Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch können Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Antragsstellung:
Der Kinderreisepass wird durch beide Elternteile beantragt, wenn ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind gemeinsam zusteht. Die Antragsstellung kann in diesen Fällen durch einen Elternteil allein erfolgen, wenn das Einverständnis und der Ausweis des anderen Elternteils vorliegen.
Das Kind muss bei Beantragung anwesend sein.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag
- i.d.R. ein biometrisches Passfoto
- Bei Erstausstellung in Schaafheim Geburtsurkunde
Gebühren:
- Ausstellung 13,00 Euro
- Verlängerung 6,00 Euro
Weitere Informationen unter www.hessenfinder.de/Kinderreisepass
