04.12.2019

Neufestlegung der Benutzungsgebühren für die Freizeitanlagen Röhrichecke und Antonsbuckel

Seit 2010 sind die Benutzungsgebühren für die Freizeitanlagen Röhrichecke und Antonsbuckel stabil. Zum 1. Januar werden die Gebühren von seither 60,00 Euro auf 90,00 Euro inklusive Nebenkosten neu festgelegt. Ausnahmen sind Veranstaltungen kommerzieller Art. Für diese werden 130,00 Euro pro Tag plus Stromverbrauch festgelegt. Die Benutzungsgebühren beinhalten weiterhin einen Müllsack und einen gelben Sack, die an die Mieter ausgegeben werden.

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