19.12.2019

Silvester-Feuerwerk

In Hessen gilt ein allgemeines Verbot, Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Altersheimen und brandempfindlichen Gebäuden, sprich Fachwerk, abzubrennen. Schaafheim hat dieses allgemeine  Verbot nicht konkreter gefasst und keine Mindestabstände vorgeschrieben oder Verbote für Feuerwerk ausgesprochen.

Wir bitten jedoch beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk darauf zu  achten und entsprechende Abstände einzuhalten. Ganz generell gilt auch die Aufforderung, die Reste des nächtlichen Feuerwerks am nächsten Tag zu beseitigen. Dies auch als Hinweis für  diejenigen, die den Jahreswechsel am Wartturm feiern, weil man dort einen wunderbaren Rundumblick hat. Auch hier lautet die Bitte, mitgebrachte Abfälle und Überreste des Feuerwerks auch wieder wegzuräumen! Vielen Dank.

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