30.01.2020

Bürgermeister-Info vom 30.01.2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger.

In der letzten Woche war ich Gastredner beim Neujahrsempfang in Mansfeld. Bürgermeister Koch, als Vorsitzender der Regionalvertretung Mansfelder Land der Humboldt-Gesellschaft, hatte mich hierzu eingeladen. Ich war anfangs etwas überrascht, hier sprechen zu dürfen. Sie alle wissen, dass die seit 1990 bestehenden partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Mansfeld und Schaafheim doch etwas verblüht sind. Der Gemeindevorstand war einstimmig der Auffassung, dass ich diese Gelegenheit nutzen sollte, um wieder Kontakte zu knüpfen. In meiner Rede stellte ich vor allem unsere Kommune vor und lud die Mansfelder zum Besuch nach Schaafheim ein. Erste Reaktionen aus Mansfeld zeigten, dass sich hierfür das Schaafheimer Kerbwochenende anbietet.

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Am letzten Freitag feierten wir das Richtfest in der Kindertagesstätte Wilhelmstraße. Erfreulich ist, dass bisher alles planmäßig läuft! Schon im Sommer können wir Einweihung feiern. Die Kindergartenkinder, Eltern und Großeltern, Vertreter aus den politischen Gremien, Firmenvertreter und interessierte Bürger kamen zum Richtfest und sammelten erste Eindrücke.

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Vereine, die im Veranstaltungskalender 2020/2021 noch Termine aufführen möchten, melden diese bitte bis spätestens 7. Februar telefonisch bei Herrn Wendelin Brenner, Tel.: 74 10 -15 oder per Mail: wendelinbrenner@schaafheim de. Bitte denken Sie auch daran, Änderungen im Vorstand mitzuteilen, damit diese Broschüre aktuell ist.

 Der Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) hat mit Wirkung vom 01.01.2020 eine Preiserhöhung beschlossen, die auch unsere Recyclinghöfe in Schaafheim und Radheim betrifft. Grund dafür ist, dass die Annahmepreise der Fraktionen Bauschutt (leicht und schwer), Holz (innen und außen) und für Mischabfall gestiegen sind. Seit 2019 schlagen neben der Entsorgung, auch die Fahrtkosten der Abfuhrunternehmen enorm zu Buche. Wie hoch die neuen Gebühren nun sind, erfahren Sie an den aushängenden Listen an den jeweiligen Recyclinghöfen.

 In der letzten Woche (23.01.) standen bereits Informationen des Veranstalters zum diesjährigen Faschingsumzug in Mosbach am 23.02., hier zu lesen. Von Gemeindeseite möchten wir darauf hinweisen, dass der Verkauf von Speisen und/oder Getränken am Rande des Zuges beim Ordnungsamt nach dem Hessischen Gaststättengesetz anzuzeigen ist. Diese Anzeige nach § 6 HGastG, früher Gestattung genannt, muss immer dann abgegeben werden, wenn Speisen und/oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden. Das betrifft also auch für Privatpersonen, die am Zugverlauf Würstchen, Getränke o.ä. verkaufen. Formulare finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Ordnungsamt“ oder Sie können sie beim Ordnungsamt der Gemeinde, Frau Höreth/Frau Rackensberger erhalten. An Gebühren fallen 20,00 EURO an, die vorab überwiesen oder bar eingezahlt werden können.

 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat uns Broschüren zur Wohngeldreform übersandt, die zum 01.01. in Kraft trat. Man geht davon aus, dass nun mehr einkommensschwache Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben werden. Die Einkommensgrenzen, Höchstbeträge für Miete und Belastungen wurden angepasst. Das Wohngeld für aktuelle Bezieher wurde erhöht. Wer bereits Wohngeld erhält, muss also nichts unternehmen, die Neuberechnung erfolgt automatisch. Wer meint, Anspruch auf Wohngeld zu haben, kann sich mit der Broschüre nähere Informationen besorgen und einen Anspruch überschlägig berechnen. Dabei müssen Interessenten wissen, dass Schaafheim in der Mietstufe IV eingeordnet ist. Den offiziellen Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums finden Sie unter folgendem Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2020-artikel.html .

Dort können Sie Ihre Daten eintragen und einen Anspruch überschlägig berechnen lassen. Die Broschüren zu den Neuregelungen liegen im Rathaus aus, Wohngeldanträge erhalten Sie ebenfalls dort. Bearbeitet und entschieden werden die Anträge bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes. Dort finden Sie auch die Antragsformulare online unter https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/soziale-hilfen-und-notlagen/wohngeld/formulare.html . Bezieher von ALG II-Leistungen/Leistungen nach SGB II haben i.d.R. keinen Wohngeldanspruch, da die angemessenen Kosten der Unterkunft als Bedarf angerechnet werden.

Ihr Bürgermeister
Reinhold Hehmann

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