20.02.2020

Die 1. Beigeordnete informiert vom 20.02.2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger.

Am kommenden Faschingssonntag, dem 23.02.2020, werden aufgrund des Mosbacher Umzugs die Buslinien wie folgt geändert: Die Buslinie 54, mit den Abfahrten 13:00 Uhr und 15:00 Uhr ab „Aschaffenburg, ROB“ endet an der Haltestelle „Wenigumstadt, Mosbacher Straße“ um 13:30 Uhr/15:30 Uhr und beginnt dort wieder um 14:24 Uhr/16:24 Uhr in Richtung Aschaffenburg. Für die hessischen Gemeinden setzt die DADINA einen Bus um 13:36 Uhr und 15:36 Uhr ab „Radheim, Alte Schule“ bis „Babenhausen, Bhf.“ sowie 14:05 Uhr und 16:05 Uhr von „Babenhausen, Bhf.“ bis Radheim ein. Die Haltestellen „Radheim, Ost“, „Mosbach, Raiffeisenbank“ und „Mosbach, Evangelische Kirche“ entfallen.

Sicher haben Sie die Informationsbroschüre „Führungsnetz Bachgau“ am letzten Donnerstag in der Schaafheimer Zeitung entdeckt. Diese wird von uns gemeinsam mit der Nachbargemeinde Großostheim gestaltet und bietet auch 2020 wieder grenzübergreifend zahlreiche interessante Veranstaltungen. Allein in Schaafheim werden elf Führungen angeboten. Sollten Sie weitere Exemplare dieser Broschüre benötigen, so erhalten Sie diese an der Information im Schaafheimer Rathaus. Schauen Sie hinein und besuchen Sie die attraktiven Veranstaltungen.

Im Rathaus liegen u.a. die Broschüren „Pflege daheim – Magazin für pflegende Angehörige“ sowie „Zu Hause sicher leben – Gefahren erkennen, Unfälle vermeiden“ aus. Sollten Sie Interesse an diesen Publikationen haben, so kommen Sie bitte in die Gemeindeverwaltung.

Am letzten Wochenende im Juni erwarten wir wieder Gäste aus unserer französischen Partnergemeinde Richelieu. Für die Unterbringung werden noch Gastgeberfamilien gesucht. Auf dem Programm steht unter anderem ein Ausflug ins Keltenmuseum auf dem Glauberg und in die Altstadt Büdingens. Sind Sie neugierig und bereit, vom 26. – 29. Juni 2020 Besucher aus Frankreich aufzunehmen? Melden Sie sich bitte bei Frau Marina Hübner, Tel: 0170 466 59 86 oder per Mail unter huebbi.vier@gmx.net.

Beachten Sie bitte, dass die Brut- und Setzzeit am 01.03. beginnt und bis 30.09. andauert. Während dieser Zeit dürfen zum Schutz der brütenden Vögel keine größeren Rückschnitte von Bäumen und Sträuchern erfolgen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Ich möchte alle Hundebesitzer an die Leinenpflicht erinnern. Denken Sie daran, dass diese vom 01.03. bis 30.06., in Schaafheim gilt! In dieser Zeit dürfen die Hunde in Feld, Wald und Flur nur mit einer Leine von maximal 10 Metern Länge ausgeführt werden. Die Gemeindevertretung hatte dies beschlossen, um Bodenbrütern und Jungtieren während der wichtigen Brut- und Setzzeit Schutz zu gewähren. Auch der besterzogene Hund hat einen Jagdtrieb und kann durch Aufstöbern und Verfolgen das Brutgeschäft und die Aufzucht von Jungtieren stören. Daher appelliere ich an die Hundebesitzer, die Regelung zu beachten! Vielen Dank.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass sich bei den „gefährlichen Hunden“ die Liste der Rassen geändert hat, die laut HundeVO als „gefährliche Hunde“ gelten und grundsätzlich nur mit Erlaubnis gehalten werden dürfen. Wer einen „Anatolischen Hirtenhund (Kangal)“ erwerben will, braucht seit diesem Jahr für die Haltung die Erlaubnis der Gemeinde, weil dieser seit dem 1. Januar 2020 zu den „gefährlichen Hunden“ (Listenhunde) zählt. Für „Anatolische Hirtenhunde“, die vor dem 31. Dezember 2019 gehalten wurden, benötigen deren Besitzer keine Erlaubnis, müssen aber den Hund bis zum 30. Juni 2020 dem Ordnungsamt schriftlich melden.

Birgit Glorius
Erste Beigeordnete

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