27.03.2020

Neue Informationen zur Beantragung der Corona-Soforthilfe Hessen:

Neue Informationen zur Beantragung der

Corona-Soforthilfe Hessen:

Beantragung möglich ab Freitag, 27. März 2020, 15:00 Uhr, beim Regierungspräsidium Kassel – www.rpkshe.de/coronahilfe; Regierungspräsidium Kassel ist Bewilligungs- und Vollzugsbehörde.

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat ein Soforthilfsprogramm aufgelegt, um hessische Unternehmen aller Branchen angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Existenzgefährdete Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe erhalten einen einmaligen Zuschuss, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Virus-Pandemie zu mindern. Das Soforthilfsprogramm des Landes setzt auf das Programm des Bundes für Kleinstunternehmen und Soloselbständige auf und ergänzt dieses.

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei 

bis zu 5 Beschäftigten:    10.000 Euro für drei Monate,
bis zu 10 Beschäftigten:  20.000 Euro für drei Monate,
bis zu 50 Beschäftigten:  30.000 Euro für drei Monate.

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH. 

Hintergründiges dazu ist in dieser Pressemitteilung festgehalten:

https://wirtschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/al-wazir-schaefer-hessen-stuetzt-hessische-wirtschaft-mit-soforthilfe-und-darlehen

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