14.05.2020

Bürgermeister-Info vom 14.05.2020

Buergermeister.jpg Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Corona-Pandemie hat uns alle vor große Herausforderungen gestellt. Die zum Schutz der Bevölkerung notwendigen massiven Einschränkungen für Menschen und Wirtschaft haben jedem von uns viel abverlangt. Durch Ihre Opferbereitschaft und Ihr diszipliniertes Verhalten haben Sie dazu beigetragen, dass jetzt Lockerungen der Maßnahmen ergriffen werden können:

Viele öffentliche Einrichtungen werden auch in unserer Gemeinde ab dem kommenden Montag, 18.05.20, wieder geöffnet – auch die Sportplätze und Sporthalle, Kulturhalle und Mehrzweckhalle Mosbach sind für kontaktlose Sportarten wieder freigegeben. Die Grillplätze Röhrichecke und Antonsbuckel können auch wieder gebucht werden. Ausgenommen bleiben die beiden Dorfgemeinschaftshäuser in Schlierbach und Radheim, der Bürgersaal Löwen sowie das Kommendehaus in Mosbach, da diese von der Raumfläche zu klein sind. Veranstaltungen bis 100 Personen dürfen wieder stattfinden, wenn die Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden können. Dabei sind Teilnehmerlisten mit Anschrift und Telefonnummer zu führen. Die Vereine müssen ein Hygienekonzept vorlegen und dies selbstverständlich auch beachten.

Bitte helfen Sie mit und lassen Sie uns alle sorgsam sein und die Vorschriften, Abstands- und Hygieneregeln befolgen! Vielen Dank.

Die Verkehrsgesellschaft Untermain (VU) teilt mit, dass seit Montag, 11.05.2020, die Spätabendfahrten mit den Abfahrten 22:30 Uhr/22:40 Uhr ab Aschaffenburg sowie der Sonn- und Feiertagsverkehr wieder im Fahrplan aufgenommen wurde. Spätere Nachtfahrten z.B. um 0:30 Uhr ab Aschaffenburg in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag werden bis auf weiteres ausgesetzt. Aktuelle Informationen erhalten Sie immer im Internet unter www.vab-info.de.

Eine Bitte habe ich an die Hundebesitzer: Bitte lassen Sie Ihre Vierbeiner nicht im Biotop baden! Ich möchte Sie auch an das Hinweisschild am Eingang des Biotops erinnern. Durch den Sprung ins Wasser beschädigen die Hunde die Seerosen und Uferpflanzen. Auch Enten und Vögel werden aufgescheucht.  Zudem widerspricht dieses Verhalten der Anleinpflicht. Wenn jeder etwas Rücksicht nimmt, funktioniert auch hier das Zusammenspiel mit der Natur.

Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie auf die zulässigen Benutzungszeiten von verschiedenen, lauten Geräten hinweisen: Es gelten nach wie vor folgende Einschränkungen bei der Benutzung im Freien: Betonmischer, Baustellenkreissägen, Freischneider, Fräsen, Kehrmaschinen, Laubbläser, Schredder u. a. dürfen von privat in Wohngebieten nur werktags, von 7 bis 20 Uhr, genutzt werden. Für Freischneider, Gras- und Rasenkantentrimmer, Laubbläser und -sammler gelten weitere Einschränkungen. Diese dürfen ebenfalls nur an Werktagen und auch nur von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr im Freien betrieben werden. Die Benutzung von Rasenmähern (mit Motor und ohne) ist ebenfalls nur werktags von 7 bis 20 Uhr erlaubt, an Sonn- und Feiertagen ist das Rasenmähen nicht gestattet, selbst wenn das Gerät ohne Motor arbeitet.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, Sie wissen, dass Sie die Mitarbeiter im Rathaus wieder persönlich – nach vorheriger Terminabsprache - erreichen können. Schaafheim war damit kreisweit eine der wenigen Kommunen im Landkreis, die seit dem 4. Mai geöffnet hatten.

Wie Sie sich sicher vorstellen können, häufen sich die Besuche im Rathaus. Ich bitte daher um Verständnis, dass es dadurch zu Wartezeiten für einen persönlichen Termin kommen kann. Die Mitarbeiter in der Verwaltung geben ihr Bestes, um Ihnen möglichst schnell zu helfen. Haben Sie bitte etwas Geduld. Vielen Dank.

Ich möchte Sie noch darüber informieren, dass ich vom 18. – 31. Mai 2020 in Urlaub bin.

Die 1. Beigeordnete, Frau Birgit Glorius, wird mich im Amt vertreten.

Ihr Bürgermeister
Reinhold Hehmann

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