04.02.2021

Informationen des Bürgermeisters zum Thema Sandabbau in Schaafheim

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich möchte Sie über den neuesten Stand zum Thema Sand- und Kiesabbau in Schaafheim informieren. Mein Eindruck ist, dass verschiedene Artikel und Stellungnahmen in der Schaafheimer Zeitung den derzeitigen Stand nicht ausreichend und klar genug wiedergeben. Ich möchte daher, als Ihr neuer Bürgermeister, zu den aktuellen Entwicklungen informieren.

Ausgangslage

Das Bundesberggesetz unterscheidet in verschiedene Betriebsplanarten. In den beiden aktuellen bergrechtlichen Verfahren Schaafheim betreffend, geht es um die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans und eines Hauptbetriebsplanes. Das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Bergaufsicht (RP) ist die für Schaafheim zuständige Behörde, und entscheidet über die Genehmigung (Zulassung) dieser Betriebspläne. Rahmenbetriebspläne stecken den Rahmen für die gesamte Laufzeit eines Bergbaubetriebes ab, vom ersten Spatenstich bis zur endgültigen Rekultivierung. Ihre Zulassung ermöglicht aber noch nicht den Betriebsbeginn, hierfür bedarf es zusätzlich der Zulassung von Hauptbetriebsplänen, die in der Regel für zwei Jahre gelten. Kurz: Der Rahmenbetriebsplan regelt wo - der Hauptbetriebsplan wie und in welchem Zeitraum, der Abbau stattfinden darf. Die Gerhard Höfling GmbH betreibt derzeit im Umfang eines 2004 vom RP zugelassenen und 2013 erweiterten Rahmenbetriebsplans einen Tagebau. Diese Fläche ist in ihrer Ausdehnung derzeit in der Verlängerung des Eichenweges durch entsprechende Erdwälle erkennbar.

sandabbau.jpg

Hauptbetriebsplan

Innerhalb dieser bereits zugelassenen Fläche beantragte die Firma im März 2020 einen neuen Hauptbetriebsplan, welcher die letzte Abbaumöglichkeit innerhalb des aktuell zugelassenen Rahmenbetriebsplanes (grün) bedeutet. Die Gemeinde Schaafheim hat in diesem Verfahren eine klar ablehnende und dementsprechend begründete achtseitige Stellungnahme gegenüber dem RP abgegeben. Der Antrag wurde jedoch durch das Regierungspräsidium Darmstadt mit Bescheid vom 06.11.2020 trotz der ablehnenden Haltung der Gemeinde genehmigt. Nach Eingang dieses Bescheides hat die Gemeinde die Erfolgsaussichten einer Klage anwaltlich prüfen lassen, mit dem Ergebnis, dass eine KIage voraussichtlich keinen Erfolg haben wird. Die Gemeinde hat sich daher, nach Rücksprache mit allen Fraktionen, gegen eine Klage entschieden. Der Markt Großostheim hat für sich entschieden gegen die Genehmigung Klage zu erheben. Eine Einstellung der Abbauarbeiten hatte diese Klage bis dato nicht zur Folge.

Rahmenbetriebsplan

Im Juli 2020 beantragte die Gerhard Höfling GmbH eine Erweiterung der Rahmenbetriebsplanfläche (rot). Dieser Antrag befindet sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren.

Die Gemeinde Schaafheim hat auch in diesem Verfahren eine Stellungnahme abgegeben und klar eine Ablehnung des Antrages gegenüber dem RP verlangt.  Daneben wurde diese Stellungnahme der Regionalversammlung Südhessen zugeleitet, verbunden mit dem Antrag der Gemeinde Schaafheim, nicht die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung zu schaffen. Entgegen unserer Stellungnahme befürwortete die Regierungspräsidentin, Brigitte Lindscheid, gegenüber der Regionalversammlung die Erweiterung des Sandabbaus in Schaafheim.

Der Artikel der Bürgerinitiative Schaafheim e.V. in der Schaafheimer Zeitung vom 28.01.2021 vermittelte den Eindruck, dass ich in einer Ausschusssitzung der Regionalversammlung am 10.12.2020 nicht die klar ablehnende Haltung der Gemeinde Schaafheim vertreten habe. Diesem Eindruck muss ich entschieden widersprechen. So fand meine in der Ausschusssitzung getroffene Aussage keine Erwähnung in dem Artikel der Bürgerinitiative. Das Protokoll führt jedoch entsprechend aus: „Herr Rauschenberger erklärte, dass die Gemeinde aus regionalplanerischer Sicht gegen eine Vergrößerung des Gebietes sei. Es solle nahezu eine Verdoppelung des Gebietes, wie bisher im Regionalplan vorgesehenen war, vorgenommen werden. Dies führe zu einer Verkehrsbelastung, die für die Gemarkung nicht geeignet sei.“ Im Ergebnis führte auch mein Vortrag dazu, dass die Regionalversammlung sich der ablehnenden Haltung der Gemeinde Schaafheim anschloss.

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich werde die Interessen unserer Gemeinde sachlich und mit Engagement vertreten und Sie entsprechend informieren. Die zitierten Stellungnahmen der Gemeinde, das Protokoll der Ausschusssitzung, und die beschlossene Stellungnahme der Regionalversammlung können Sie ab sofort auf der Homepage der Gemeinde nachlesen. Auf meine Nachfrage beim RP wird der Antrag auf Erweiterung im Rahmen einer Videokonferenz unter Beteiligung aller Behörden und Privatpersonen die sich mit einer Stellungnahme geäußert haben erörtert. Selbstverständlich werde ich Sie über den weiteren Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten und stehe für Fragen gerne zur Verfügung.

Ihr Daniel Rauschenberger
Bürgermeister

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