04.03.2021

Markterkundungsverfahren zu einer etwaigen kommunalen Beteiligung in Bezug auf Stromnetze

Die Gemeinde Schaafheim zieht auf Grundlage des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 01.02.2021 grundsätzlich eine Beteiligung an einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft für die Stromversorgung in Betracht. In Fortführung des Verfahrens wird auf Basis dieses Beschlusses eine unverbindliche Markterkundung im Sinne des § 121 Abs. 6 HGO durchgeführt.

Die Gemeinde Schaafheim zieht vorbehaltlich eines noch einzuholenden Beschlusses der Gemeindevertretung in Erwägung, sich an einer privatrechtlichen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen, die Netze für Strom im Gemeindegebiet Schaafheim hält und/oder betreibt.

 

Die Erzeugung, Speicherung, Einspeisung sowie der Vertrieb von Strom aus erneuerbaren Energien sowie der Verteilung von elektrischer und thermischer Energie bis zum Hausanschluss innerhalb des Gemeindegebietes oder im regionalen Umfeld in den Formen interkommunaler Zusammenarbeit gehören zur kommunalen Daseinsversorgung (§ 121 Absatz 1a HGO). Stromnetze sind eine wichtige Infrastruktur, die es zu sichern gilt. Effiziente und leistungsstarke Stromleitungen sind insbesondere eine wichtige Grundlage für die Digitalisierung. Von effizienten und leistungsstarken Stromleitungen hängen künftig immer mehr Prozesse ab.

 

Die Gemeinde Schaafheim interessiert sich daher für Angebote einer mittelbaren oder unmittelbaren kommunalen Beteiligung an Betreibern von Strom- und/oder Gasnetzen im Gemeindegebiet Schaafheim in der Form interkommunaler Zusammenarbeit mit folgender Zielrichtung:

 

       Mitspracherechte

Die Gemeinde Schaafheim möchte sich Mitspracherechte sichern und mitreden, wenn es um die Stromnetze in ihrem Gemeindegebiet geht. Im Rahmen solcher Mitspracherechte möchte die Gemeinde Schaafheim auf die Umsetzung der Energiewende im Gemeindegebiet hinwirken.

          Rendite

Zudem soll mit der kommunalen Beteiligung eine angemessene Rendite erwirtschaftet werden.

 

Eine Beteiligung der Gemeinde Schaafheim an einer privatrechtlichen Gesellschaft ist eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde Schaafheim im Sinne des § 121 HGO. Nach § 121 Abs. 6 HGO ist die Gemeindevertretung vor der Entscheidung über eine solche Beteiligung auf der Grundlage einer Markterkundung umfassend über die Chancen und Risiken der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung zu unterrichten. Es handelt sich dabei um eine qualitative Form der Marktuntersuchung, bei der anlassbezogen Informationen gesammelt werden, zu dem Zweck eine Einschätzung der kommunalen Positionierung hinsichtlich Chancen und Risiken zu ermöglichen.                                                                                                           

Es wird darauf hingewiesen, dass das Markterkundungsverfahren kein Vergabeverfahren ist und mit ihm auch nicht die Vergabe von Liefer-, Dienst- und/oder Bauaufträgen an private Dritte einhergeht. Das Markterkundungsverfahren dient lediglich der Entscheidungsvorbereitung der Gemeinde Schaafheim, ob und in welcher Form bzw. mit welchen Inhalten eine kommunale Beteiligung gegebenenfalls erfolgen soll. Es besteht durch die Teilnahme an der Markterkundung kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Ein Vergabeverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen, wenn sich eine Kommune an einer privatrechtlichen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligen möchte.

 

Die Beteiligung an der Markterkundung erfolgt für die Unternehmen auf eigene Kosten. Die Gemeinde Schaafheim bittet hiermit alle interessierten Unternehmen sich an der Markterkundung zu beteiligen und bis zum

 

06. April 2021

 

Ein Angebot und/oder eine schriftliche Stellungnahme zu einer möglichen Beteiligung abzugeben mit Erläuterung der Chancen und Risiken des Angebots, insbesondere die möglichen Mitspracherechte und der voraussichtlichen Rendite.

Das Ergebnis der Markterkundung wird der Gemeindevertretung voraussichtlich in der Sitzung am 26.04.2021 mitgeteilt.

Von den Unternehmen im Rahmen der Markterkundung eingereichte Unterlagen und darin etwa enthaltene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden vertraulich behandelt.

 

Schaafheim, 04.03.2021

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schaafheim

 

 

Daniel Rauschenberger

Bürgermeister

 

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