16.12.2021

Neue Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Informationen zu den neuen Friedhofs- und Bestattungsgebühren

Die Gemeindevertretung Schaafheim hat eine Erhöhung der Friedhofs- u. Bestattungsgebühren zum 01.01.2022 beschlossen.

Bei den Friedhofs-u. Bestattungsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren. Lt. § 10 Abs. 1 KAG sind die Gebührensätze in der Regel so zu bemessen, dass die Kosten der Einrichtung gedeckt werden.

In den vergangenen Jahren wurde die Gemeinde Schaafheim wiederholt von der Kommunalaufsicht darauf hingewiesen, dass in Schaafheim der gerade noch so zu akzeptierende Kostendeckungsgrad von 85 % deutlich unterschritten wird. In den letzten drei Jahren bestand jährlich im Teilhaushalt Friedhof ein Defizit von rd. 150.000€.

Die Gemeinde Schaafheim ist dazu verpflichtet in regelmäßigen Zeitabständen eine Kalkulation der Gebühren vorzunehmen. Der Kalkulationszeitraum liegt zwischen 1 und 5 Jahren. In den letzten Jahren sowie auch bei dieser Kalkulation wurde der Zeitraum von 5 Jahren gewählt.

Aufgrund des gewählten Zeitraumes bleiben die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger 5 Jahre lang konstant. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass Investitionen/Maßnahmen der letzten 5 Jahre noch nicht berücksichtigt wurden. Dies erfolgte jetzt in der Neukalkulation für die Jahre 2022 bis 2026. Auch die bereits jetzt bekannten Maßnahmen für die Jahre 2022 bis 2026 wurden in der Kalkulation berücksichtigt.

Eine Anhebung der Gebühren war unausweichlich, da die Gemeinde Schaafheim in den letzten Jahren diverse Investitionen für die Friedhöfe in Schaafheim und Ortsteilen getätigt hat.

Hierzu zählten u.a. das Anlegen von Urnengräbern, die Errichtung von Urnenwänden, die Erneuerung von Gehwegen und allg. Instandhaltungsarbeiten. Außerdem erfolgte hier die Sanierung der Friedhofshalle. Im Ortsteil Schlierbach erfolgte die Ausbesserung der Treppe zum Friedhof. Auf dem Friedhof Radheim wurde die Glasfront der Trauerhalle ausgetauscht. Auch im Ortsteil Mosbach wurde der Innenbereich der Friedhofshalle renoviert.

Gebühren Friedhof.jpg

Die Gemeindevertretung hat die Gebühren analog der Gebührenkalkulation festgesetzt. Jedoch wurde bei dem Kindergrab beschlossen, den kalkulierten Gebührensatz von 630,00 Euro komplett zu streichen und wie bisher kostenfrei festzusetzen. Auch bei der Benutzung der Trauerhalle entsprach die Gemeinde nicht der kalkulierten Gebühr von 420,00 Euro, sondern reduzierte die Gebühr auf 350,00 Euro.

Im Kreisvergleich liegt die Gemeinde Schaafheim trotz der Erhöhung im oberen Durchschnitt.

Sollte es zu Fragen zu den geänderten Friedhofs- und Bestattungsgenühren geben, können die Bürgerinnen und Bürger sich gerne im Rathaus informieren.

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