Vereinsförderungsprogramm
Vereinsförderungsprogramm der Gemeinde Schaafheim
Zuschüsse für Vereinsanlagen innerhalb der Gemeinde Schaafheim
Vereinen, die Betriebskosten nachweisen, werden 10 Prozent der nachgewiesenen Kosten (ohne verpachtete oder vermietete Gaststätten) des Vorjahres als Erstattungsbetrag gewährt.
Die Anträge für den Betriebskostenzuschuss mit entsprechenden Unterlagen für das Jahr 2021 sind bis zum 19. August 2022 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Als Betriebskosten werden anerkannt:
- Hausmeister-/Platzwartvergütung
- Müll- und Abfallbeseitigung
- Stromkosten
- Wasser und Abwasser
- Heizöl/Gas (Wärmekosten)
- Kaminfegergebühren
- Reinigungskosten
Alle Ortsvereine, die glauben die angegebenen Voraussetzungen zu erfüllen sind hiermit aufgefordert schriftlich bis zum 19. August 2022 einen entsprechenden Antrag einzureichen. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Sophia Teichmann unter der Telefonnummer: 06073 7410-15 oder per Mail sophiateichmann@schaafheim.de, gerne zur Verfügung.
Ihr Bürgermeister
Daniel Rauschenberger