07.05.2018

Planfeststellungsverfahren gemäß Art. 36 ff. des Bayerischen Straßen- und Wegege-setzes (BayStrWG) i.V.m. Art. 72 ff. des Bayeri

Gemeinde Schaafheim
Wilh.-Leuschner Str. 3
64850 Schaafheim

Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren gemäß Art. 36 ff. des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) i.V.m. Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Kreisstraße AB 1 / AB 3, Ortsumgehung Pflaumheim, Markt Großostheim, Neubau von Abschnitt 120, Station 0,663 (AB 3) bis Abschnitt 100, Station 1,716 (AB 1), Bau-km 0+000 bis Bau-km 4+344,527; Planänderung

Der Landkreis Aschaffenburg (Landratsamt Aschaffenburg, Kreisstraßenverwaltung, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg - Vorhabensträger) hat mit Schreiben vom 15.10.2012 bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses für die Ortsumgehung Pflaumheim (Markt Großostheim, Landkreis Aschaffenburg) beantragt.

Geplant ist, nördlich von Pflaumheim einen Kreisverkehr zwischen dem Ort und der Staatsstraße 3115 (Großostheim - Schaafheim) im Bereich der Ringheimer Mühlstraße zu errichten und von dort eine zweistreifige Kreisstraße westlich um Pflaumheim herumzuführen, die bestehende Kreisstraße AB 1 zwischen Pflaumheim und Wenigumstadt mit einem neuen Kreisverkehr zu kreuzen und dann südlich von Pflaumheim die neue Kreisstraße an die bestehende Kreisstraße AB 1 zwischen Pflaumheim und Mömlingen anzubinden. Weiter sind am nördlichen Ortsausgang Pflaumheims im Bereich des Feuerwehrhauses Anpassungsmaßnahmen an der Kreisstraße vorgesehen.

Die Unterlagen lagen im Februar/März 2013 zum ersten Mal öffentlich aus. Am 18.02.2014 fand der erste Erörterungstermin in Großostheim statt. Aufgrund der damals eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen hat der Landkreis Aschaffenburg die ausgelegten Planunterlagen geändert und mit Schreiben vom 17.04.2015 die Durchführung eines Planänderungsverfahrens und einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Planänderungen vom 31.10.2014 hatten u.a. verschiedene Änderungen der Entwässerungsanlagen und eine Änderung der Mühlbach-/Pflaumbachquerung zum Inhalt. Zudem waren diverse Umplanungen im Bereich der landschaftspflegerischen Begleitplanung, insbesondere hinsichtlich der Lage der natur- und artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen, Gegenstand der Planänderungen. Die Unterlagen lagen im Mai/Juni 2015 ein weiteres Mal öffentlich aus. Am 23.11.2016 fand in Großostheim der zweite Erörterungstermin statt.

Mit Schreiben vom 23.04.2018 hat der Landkreis Aschaffenburg der Planfeststellungsbehörde eine weitere Planänderung mit Datum 30.01.2018 vorgelegt. Gegenstand dieser Planänderung sind im Wesentlichen Ergänzungen der Pläne um im Bereich des Vorhabens liegende Kommunikations- und Stromleitungen, Änderungen in der Baulast von Wegen und die Überarbeitung von artenschutzrechtlichen Maßnahmen. Die Einzelheiten zu den Planänderungen können den geänderten Plänen entnommen werden.

Für das gesamte Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 UVPG bzw. § 3 a UVPG a.F.), was schon zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der zweiten Auslegung bekannt gegeben wurde.

Gegenstand des Verfahrens ist o.g. Bau einer Kreisstraße. Gegenstand ist auch die Renaturierung des Pflaumbachs und die Errichtung eines Damms im Überschwemmungsgebiet dieses Gewässers, auf dem die Straße geführt wird. Die zweistreifige Kreisstraße ist 4,3 km lang und verläuft auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und Waldflächen. Dabei kommt es zu Verlusten von natürlichen Böden durch Versiegelung auf rund 8,3 ha und zu dauerhaften Verlusten von Vegetationsstrukturen von ca. 9,10 ha. Ebenso kommt es zu Auswirkungen auf besonders bzw. streng geschützte Arten, insbesondere Steinkauz, Feldlerche, Zaun-eidechse, Schlingnatter, Rebhuhn und Fledermäuse, wobei hier teilweise artenschutzrechtliche Verbotstatbestände verwirklicht werden. Die Straße liegt außerdem innerhalb des Wasserschutzgebietes für die Wasserversorgung des Marktes Großostheim in Pflaumheim und innerhalb des Wasserschutzgebietes der Stadtwerke Aschaffenburg sowie teilweise innerhalb des Landschaftsschutzgebietes und Naturparks Bayerischer Odenwald. Weiter wird ein geschützter Landschaftsbestandteil gekreuzt. Durch das Vorhaben werden Anwohner im Ortskern von Pflaumheim von Verkehrslärm entlastet und Baugebiete am Ortsrand erstmals vom Verkehrslärm betroffen. Bei der Ausbaumaßnahme am Pflaumbach werden auch gesetzlich geschützte Biotope (gewässerbegleitende Röhrichte) beeinträchtigt. Weiter ist im davon auszugehen, dass Zuge der Baumaßnahme bekannte Bodendenkmäler betroffen sind und weitere Bodendenkmäler angetroffen werden.

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Großostheim, Pflaumheim und Wenigumstadt beansprucht.

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen), liegt zur allgemeinen Einsicht aus bei

Gemeinde Schaafheim, Wilh.-Leuschner Str. 3, 64850 Schaafheim, Bürgerhaus Löwen, Zimmer 1

in der Zeit (von - bis)

07. Mai 2018 bis einschließlich 06. Juni 2018

Während der Dienststunden (von – bis)

Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:

Montag und Dienstag             von 08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch                                von 14:00 bis 18:30 Uhr

Donnerstag und Freitag         von 08:30 bis 12:00 Uhr

Außerdem können die ausgelegten Unterlagen auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter http://www.regierung.unterfranken.bayern.de unter der Rubrik "Planung und Bau" > Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren > Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren (http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/4/uebersicht.html) eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.

1.            Bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis spätestens zum

06.07.2018,

kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, gegen den Plan in der Fassung der letzten Planänderung Einwendungen erheben.

Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen einen Planfeststellungsbeschluss (Art. 74 BayVwVfG) einzulegen, können bis zum Ablauf der vorgenannten Frist zu dem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Einwendungen und Stellungnahmen sind schriftlich oder zur Niederschrift bei

Anschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/des Landratsamts, Zimmer-Nr.

Gemeinde Schaafheim, Wilh.-Leuschner Str. 3, 64850 Schaafheim, Bürgerhaus Löwen, Zimmer 1

oder bei der Anhörungsbehörde

            Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg,

            zu erheben bzw. abzugeben.

Einwendungen und Äußerungen können auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse

rathaus@schaafheim.de oder poststelle@reg-ufr.bayern.de vorgebracht werden. Im Übrigen sind Einwendungen und Äußerungen, die elektronisch übermittelt werden (z.B. E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur), unzulässig.

Die Einwendungen bzw. Stellungnahmen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

2.            Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen einen Planfeststellungsbeschluss (Art. 74 BayVwVfG) einzulegen, von der Auslegung des Plans.

3.            Nach Ablauf der Äußerungsfrist, also mit Ablauf des 06.07.2018, sind für das Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 21 Abs. 2 UVPG). Dies gilt auch für Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen (§ 21 Abs. 4 UVPG).

Einwendungen und Stellungnahmen, die bereits im Zuge der ersten beiden Auslegungen der Unterlagen für die Ortsumgehung Pflaumheim erhoben bzw. abgegeben wurden und denen im Rahmen der beiden erfolgten Planänderungen nicht Rechnung getragen wurde, behalten weiterhin Gültigkeit.

4.            Findet ein weiterer Erörterungstermin statt, wird er mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben - bei gleichförmigen Einwendungen, deren Vertreter oder Bevollmächtigte - sowie die Vereinigungen, die fristgerecht Stellung genommen haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, bzw. als Vereinigung Stellung genommen haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.

Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist auf Verlangen der Regierung von Unterfranken durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Regierung von Unterfranken zu geben ist.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

5.            Durch Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen, durch Äußerungen oder Erhebung von Einwendungen und durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Bestellung eines Vertreters entstehende Aufwendungen können nicht erstattet werden.

6.            Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

7.            Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

8.            Vom Beginn der Auslegung des geänderten Plans an treten die Anbaubeschränkungen nach Art. 23, 24 und 27 BayStrWG sowie die Veränderungssperre nach Art. 27 b
BayStrWG in Kraft, soweit diese nicht schon aufgrund der vorherigen Auslegungen bestehen.

9.            Da für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, wird darauf hingewiesen, dass

-     die für das Verfahren und die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Regierung von Unterfranken ist,

-     über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden wird,

-     ein UVP-Bericht vorgelegt wurde und die ausgelegten Planunterlagen die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Angaben enthalten

-     die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 Abs. 1 UVPG ist.

10.         Folgende Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens (§§ 16 und 19 UVPG) werden zur Einsicht für die Öffentlichkeit ausgelegt:

-       Erläuterungen zu den bisherigen Planänderungen im Verfahren

-       Erläuterungsbericht des Vorhabens

-       Übersichtskarte und Übersichtslageplan

-       Straßenquerschnitte

-       Lagepläne einschließlich geplanter straßenrechtlicher Verfügungen

-       Bauwerksverzeichnis

-       Übersichtshöhenplan und Höhenpläne

-       Bauwerksskizzen für die Ingenieurbauwerke

-       Unterlagen mit den Ergebnissen der lärmtechnischen Untersuchung

-       Landschaftspflegerische Begleitplanung mit Textteil, Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplänen und einer Unterlage zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung

-       Unterlagen für die wasserrechtlichen Erlaubnisse für Benutzungen von Oberflächengewässern und Grundwasser

-       Unterlagen für Gewässerausbaumaßnahmen am Pflaumbach und zur Auswirkung des Vorhabens auf die Hochwassersituation,

-       Grunderwerbspläne und Grunderwerbsverzeichnis,

-       Ergebnisse verkehrstechnischer Untersuchungen einschließlich Verkehrsprognose und Kapazitätsberechnungen,

-       Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVP-Bericht) mit Variantenuntersuchung und der allgemeinverständlichen Zusammenfassung

-       im Planfeststellungsverfahren nachgereichte Gutachten und Untersuchungen zu naturschutz- und wasserrechtlichen Fragen (Kartierungen, Unterlagen zu den Auswirkungen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie, hydrogeologische Untersuchung, Seitenablagerungen von Überschussmaterialen, Vergleichende Kohlendioxidbilanzierung zweier Varianten)

-       im Planfeststellungsverfahren bisher abgegebene Stellungnahmen von Fachbehörden mit Umweltbezug (Wasserwirtschaftsamt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken, höhere Naturschutzbehörde) und von naturschutzrechtlichen Vereinigungen.

Schaafheim, den 03.05.2018

Gemeinde Schaafheim
Wilh.-Leuschner Str. 3
64850 Schaafheim

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