06.02.2019

Aus dem Alltag eines Ordnungspolizeibeamten

Mehr als nur Falschparker verwarnen!

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Seit rund 9 Monaten ist Herr Wirkner jetzt als Ordnungspolizeibeamter in Schaafheim unterwegs und einigen Bürgerinnen und Bürgern bereits bekannt. In den Ortsteilen und der Kerngemeinde kennt er sich bereits bestens aus, da er zuvor schon in Teilzeit für die Kommune tätig war.

Dass die Aufgaben eines Ordnungspolizeibeamten in einer Kommune mit rund 9.000 Einwohnern sehr vielfältig sind, lässt sich erahnen. Wer denkt, dass nur ein paar „Knöllchen verteilt“ werden, liegt falsch. Freilich muss er öfter mit uneinsichtigen Mitmenschen diskutieren. Doch durch seine freundlichen und kommunikativen Wesenszüge und dem nötigen Fingerspitzengefühl kann er mit Aufklärung viel bewirken. So kann auch eine mündliche Verwarnung einmal genügen. Doch gibt es auch Vergehen, die so gravierend sind, dass sie nicht ungeahndet bleiben können.

Die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungspolizei sind inzwischen umfangreicher als früher. Zu den Hauptaufgaben der Ordnungspolizei gehören unter anderem allgemeine Aufgaben der Gefahrenabwehr, polizeiliche Aufgaben, die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs (z. B. Geschwindigkeitsmessungen), die Überwachung und der Vollzug der von der Gemeinde Schaafheim erlassenen Satzungen und Gefahrenabwehrverordnungen, der Straßenverkehrsordnung, des Bundesmeldegesetzes, des Jugendschutzgesetzes oder des Tierschutz- und Naturschutzgesetzes sowie des Hessischen Gaststättengesetzes oder der Verordnung über die Sperrzeit um nur einige zu nennen.

Ferner kann die Ordnungspolizei für die manuelle Verkehrsregelung bei besonderen Verkehrslagen und zum Anhalten von Verkehrsteilnehmern herangezogen werden.

Herr Wirkner bearbeitet ein breites Feld an Aufgaben im Bereich der Sicherheit und Ordnung. Dank seiner Zusatzausbildungen ist er auch zu besonderen Kontrollmaßnahmen berechtigt. Wenn es um das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht, dann darf er auch Hilfsmittel wie Reizstoffsprühgerät etc. einsetzen. Auch das Fahren mit Sondersignal und Martinshorn ist ihm erlaubt, zum Beispiel bei Verkehrskontrollen, Unfallabsicherungen,  Begleitzug mit Blaulicht für Faschings- oder Martinszug usw.

Außerdem ist er befugt, Aufgaben nach dem Meldegesetz auszuführen. Dazu gehören z. B. Maßnahmen bei Pass-, Personalausweis- und Meldeverstößen sowie Wohnungsermittlungen. Auch die Überwachung und Kontrolle von Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum wie Gerüst- und Containergenehmigungen, Straßensperrungen sowie der Straßenverkehrsordnung und -zulassungsordnung obliegen ihm. Auch andere Sachverhalte ermittelt er und unterstützt damit das Ordnungsamt.  

Selbstverständlich ist er nicht nur zu den regelmäßigen Arbeitszeiten im Rathaus im Dienst. Auch außerhalb dieser Dienstzeiten ist er für die Kommune tätig und arbeitet eng mit der Polizeistation in Dieburg zusammen.

Sein Beruf ist also weit mehr als nur Falschparker verwarnen. Wenn’s vielleicht auch mal für den Einen oder Anderen unangenehm ist, so ist der Großteil der Schaafheimer Bevölkerung froh, dass Herr Wirkner in Schaafheim tätig ist. Denn: Wer wünscht sich nicht ein Mindestmaß an Sicherheit und Ordnung?

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