13.03.2019

Leinenpflicht gilt vom 1. März bis 30. Juni!

Während der Brut- und Setzzeit, vom 01.03. bis 30.06., gilt jetzt erstmals in Schaafheim die Leinenpflicht, die von der Gemeindevertretung im Dezember 2018 beschlossen wurde.

In der Gemeinde Schaafheim dürfen Hunde während dieser Zeit in Feld, Wald und Flur nur mit einer Leine von maximal 10 Metern Länge ausgeführt werden. Die Gemeindevertretung hat dies beschlossen, um Bodenbrütern und Jungtieren während der wichtigen Zeit Schutz zu gewähren. Auch der besterzogene Hund hat einen Jagdtrieb und kann durch Aufstöbern und Verfolgen das Brutgeschäft und die Aufzucht von Jungtieren stören. Daher wird an das Verständnis der Hundebesitzer appelliert, die Regelung zu beachten.

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