22.03.2019

Stellungnahme der Gemeinde Schaafheim zum Leserbrief in der Schaafheimer Zeitung in Sachen Obdachlosenunterbringung

Das Thema Obdachlosenunterbringung beschäftigt die Schaafheimer Kommunalpolitik und auch die Bürgerinnen und Bürger in letzter Zeit verstärkt. Mit Interesse haben wir den Leserbrief von Anwohnern der Weinbergstraße in der letzten Ausgabe der Schaafheimer Zeitung aufgenommen. Die Heftigkeit hat uns etwas erstaunt, zumal die Anwohner erst kürzlich in persönlichen Gesprächen über das Vorhaben informiert wurden und die Gemeindevertretung sich voraussichtlich in der Juni-Sitzung erstmals mit dem Vorhaben beschäftigen wird. Entgegen des Leserbriefs entspricht es nicht den Tatsachen, dass die Gemeindevertretung bereits einen Standort festgelegt hat. Der Gemeindevorstand hat seine Überlegungen bezüglich eines Standorts bereits frühzeitig und vor einer Entscheidung mit der Öffentlichkeit geteilt. Das Main-Echo hat am 1. März 2019 hierüber berichtet. Auch das Darmstädter Echo veröffentlichte einen ähnlichen Bericht. Dies zeigt, dass es der Kommune ein Anliegen ist, entsprechende Informationen zu teilen. Konstruktive Gespräche mit den Anwohnern sind uns wichtig und müssen gegebenenfalls weiter geführt werden. Uns ist bekannt, dass im Vorfeld auch durch einzelne Gemeindevertreter persönliche Gespräche mit Anwohnern geführt wurden.

Richtig ist, dass Gelder für das Projekt Obdachlosenunterkunft in den Haushalt 2019 eingestellt wurden, die Entscheidung über einen Standort wurde hierbei noch nicht getroffen. Die Kommune ist per Gesetz verpflichtet Obdachlosigkeit durch Unterbringung zu vermeiden. Die Gemeinde Schaafheim verfügt über keine eigene Obdachlosenunterkunft, bisher wurden diese Menschen in Gemeindewohnungen untergebracht. Die Gemeinde Schaafheim besitzt 20 eigene Wohnungen, von denen derzeit 5 zum Teil schon längere Zeit für diesen Zweck belegt sind. Eine Obdachlosenunterbringung soll aber nur den Betroffenen in einer akuten Notlage ein Dach über dem Kopf bieten, mit dem Ziel sie wieder in ein reguläres Mietverhältnis zu bringen. Aus der Erfahrung wissen wir, dass Krankheit, Trennungssituationen, Verschuldung, etc. relativ schnell dazu führen können, dass jemand seine Wohnung verliert. Eine Stigmatisierung dieses Personenkreises, wie in dem Leserbrief angedeutet, wird den Menschen die hiervon betroffen sind, nicht gerecht. Aktuell sind einige Fälle von drohenden Räumungsklagen bekannt, für die die Gemeinde dann evtl. eine Unterkunft anbieten muss. Den Platz dazu kann die Gemeinde nur auf einem Grundstück schaffen, das ihr gehört und auch gewisse Voraussetzung wie eine vorhandene Erschließung auch mit den notwendigen Versorgungseinrichtungen bietet. Wir verfügen nur über wenige geeignete Grundstücke. Im reinen Wohngebiet ist eine derartige Unterkunft nicht erwünscht, sie darf aber auch nicht zu weit außerhalb liegen, da durchaus auch Familien mit Kindern dort untergebracht werden könnten. Es sind nicht nur alleinstehende Männer von Obdachlosigkeit betroffen, es kann alle Bevölkerungsgruppen treffen. Diesen Menschen soll und muss geholfen werden, sie sollen aber auch nicht ausgegrenzt werden. Von verschiedenen Seiten gibt es durchaus Hilfeangebote für Bewohner in einer Obdachlosenunterkunft, wenn diese Unterstützung gewollt ist.

Aufgabe der verschiedenen kommunalen Gremien ist auch, weniger populäre Projekte und Aufgaben umzusetzen, für die aber eine Notwendigkeit besteht. Die aktuelle Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt mit all ihren Konsequenzen (hohe Mieten, Veräußerung und Sanierung und Altbeständen, etc.) liegt nicht im Einflussbereich der Kommune. Wir stellen aber auch fest, dass die Verantwortlichkeit von Bund, Land und Kreis nach unten durchgereicht wird und die Gemeinden mit den Konsequenzen umgehen müssen, obwohl sie wenig eigene Einflussmöglichkeiten haben. Bisher konnte Schaafheim ohne eine solche Unterkunft auskommen, obwohl die meisten umliegenden Gemeinden sie schon lange vorhalten. Als Gemeinde wollen wir hier eine tragfähige Lösung finden.

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