18.07.2019

Bewegungsfahrt Feuerwehr und Ordnungsamt

Am 27.06. fand eine Bewegungsfahrt der Verantwortlichen der Feuerwehr Schaafheim sowie den Mitarbeiten des Ordnungsamtes und dem Bürgermeister, Reinhold Hehmann, mit einem Einsatzfahrzeug in der Kerngemeinde statt. Ziel war es, die Befahrbarkeit der Ortsstraßen mit einem Einsatzfahrzeug unter realistischen Bedingungen zu testen. Verschiedene Straßen im alten Ortskern, aber auch im erweiterten Bereich, waren nicht -oder nur unter enormer Zeitverzögerung - befahrbar. Parkende Fahrzeuge behinderten die Durchfahrt, die Einfahrt in einzelne Straßen und das Abbiegen aus engen Seitenstraßen auf die Hauptstraßen. An manchen Stellen musste sich der Fahrer des Feuerwehrfahrzeugs zentimeterweise vorwärts bewegen, um Schäden zu vermeiden.

An den Fahrzeugen, die nach Ansicht der Ordnungsbehörde nicht ordnungs- und verkehrsgerecht abgestellt waren, wurde ein Hinweis über das Fehlverhalten angebracht.

 Von Seiten der Feuerwehr und der Rettungsdienste erreichen uns immer wieder Klagen, dass Einsatzfahrzeuge nur unter erschwerten Bedingungen die Schaafheimer Straßen befahren können und den Einsatzort zu spät erreichen. Stellen Sie sich vor, Ihr Angehöriger wartet dringend auf den Rettungswagen und Notarzt, stellen Sie sich vor, Sie warten auf ein Einsatzfahrzeug der Feuerwehr. Dann werden Sekunden zu Minuten, es droht Gefahr für Leib und Leben, für Hab und Gut.

 Der Gemeindevorstand beschäftigt sich schon seit geraumer Zeit mit der Einführung eines Verkehrskonzeptes, um dieses Problem zu beheben. Wir sollen sicherstellen, dass Einsatzfahrzeuge, aber auch die Müllabfuhr die Schaafheimer Straßen reibungslos befahren können und auch die Bürgersteige für die Fußgänger, wie Eltern mit Kinderwagen oder Senioren mit Rollator, benutzbar bleiben. Pkw und Transporter müssen zunächst einmal grundsätzlich auf Privatgrund abgestellt werden, also dem Grundstück des Halters oder dessen Vermieters. Beim Parken im Straßenraum muss eine Durchfahrtsbreite von 3,05 m frei bleiben, das Parken an engen Straßenstellen ist grundsätzlich untersagt. All diese Vorschriften, die wir einmal bei der Führerscheinprüfung wussten, gelten selbstverständlich ohne dass sie jeweils mit einem Hinweis- oder Verbotsschild noch einmal deutlich gemacht werden müssen!

 Um die Einhaltung dieser allgemein bekannten Regelungen sicherzustellen, wird überlegt für die Straßen mit den massivsten Problemen, Parkflächenmarkierungen mit entsprechender Beschilderung anzubringen.

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