Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schaafheim

Bauleitplanung der Gemeinde Schaafheim

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bachgaublick“ in der Gemarkung Schaafheim

hier:   Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim hat in ihrer Sitzung am 17.12.2021 zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bachgaublick“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Schaafheim, Flur 3, Nrn. 169 und 170 sowie den Wegeparzellen Nrn. 162 teilweise und 179 teilweise. Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bachgaublick“ ist in nachstehender Abbildung gekennzeichnet; die Plandarstellung wird hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Aufgrund der gegebenen Anwendungsvoraussetzungen soll das vorliegende Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Im Sinne der Planungsabsicht sollen mit der vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanaufstellung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Ärzte- und Wohnhauses innerhalb einer vormals als Kleingartengelände ausgewiesenen Fläche geschaffen werden.

Im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB hat die Gemeindevertretung beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §  3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen. Ferner wurde beschlossen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abzusehen. Auch dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Zugleich wird bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim in ihrer Sitzung am 17.12.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bachgaublick“, bestehend aus dem Vorhabenplan Freifläche, Vorhabenplan Ansichten, dem Rechtsplan mit dazugehöriger Planzeichenerklärung, dem Textteil zum Bebauungsplan sowie der dazugehörigen Begründung als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13a beschlossen hat.

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf zum o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan, bestehend aus den o.g. Bestandteilen in der Zeit vom

07. Januar 2022 bis einschließlich 08. Februar 2022

bei der Gemeindeverwaltung Schaafheim,

Bauabteilung im Bürgerhaus Löwen, Zimmer 1,

Wilhelm-Leuschner-Straße 3 in 64850 Schaafheim,

während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung öffentlich ausgelegt werden.

 

Die Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung sind:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch                                                            von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Weiterhin wird bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der o. g. öffentlichen Auslegung über die Planung unterrichten kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schaafheim, Wilhelm-Leuschner-Straße 3 in 64850 Schaafheim möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass elektronische Stellungnahmen auch via E-Mail an RolandTrippel@schaafheim.de gerichtet werden können.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie unter Einhaltung der jeweils geltenden Abstands- und Hygieneregelungen stattfindet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schaafheim eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen ist und, dass das Bürgerhaus nach Einsichtnahme der Entwurfsunterlagen wieder verlassen werden muss. Das Bürgerhaus / die Gemeindeverwaltung ist für den allgemeinen Publikumsverkehr bis auf Weiteres nur eingeschränkt während der zuvor genannten (regulären) Dienststunden zugänglich.

Eine Erläuterung der Entwurfsunterlagen kann nach telefonischer Terminvereinbarung während der o.g. regulären Dienststunden (s. untenstehende Telefonnummer) oder nach Terminvereinbarung über Telefon erfolgen.

Sollten Sie mit Blick auf die aktuelle Corona-Pandemie zu einer besonders zu schützenden Personengruppe mit einem höheren Risiko für einem schweren Krankheitsverlauf gehören oder unter häuslicher Quarantäne stehen und über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte für eine individuelle und situationsbedingte Unterstützung bei der Einsichtnahme telefonisch an das Bauamt der Gemeinde Schaafheim (s. nachstehende Telefonnummer).

Telefon:         06073 / 74100

                        06073 / 741040

E-Mail:            RolandTrippel@schaafheim.de

Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen. Daher können zusätzlich die o.g. Unterlagen zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bachgaublick“ im o. g. Zeitraum auch auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Schaafheim (https://www.schaafheim.de unter der Rubrik „Infos“ à Bauleitplanverfahren) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. ausdrücklich zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Gemeinde Schaafheim hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Planungs- und Ingenieurbüro InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG in Lautertal übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

 

Schaafheim, den 23.12.2021

Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Schaafheim

Daniel Rauschenberger, Bürgermeister

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Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bachgaublick“ (Darstellung ohne Maßstabsangabe)

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