18.03.2024

Interkommunales Interessenbekundungsverfahren

Interkommunales Interessenbekundungsverfahren zur Abgabe von Angeboten für einen Gestattungsvertrag zur Windenergie-Nutzung auf den Gemarkungen Schaafheim, Mömlingen und Großostheim.

Die drei Kommunen Schaafheim, Mömlingen und Großostheim haben beschlossen, ein interkommunales Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um einen geeigneten Projektentwickler zur Entwicklung, dem Bau und ggfs. späteren Betrieb eines Windparks auf ihren Gemarkungen auszuwählen.

Dieses Auswahlverfahren unterliegt keinerlei gesetzlicher Ausschreibungspflicht nach UVGO, VOF oder VOL. Hierauf sei explizit hingewiesen.

Bei den ausgeschriebenen Flächen handelt sich um das hessische Windvorranggebiet VRG 2-117, sowie um die bayerische Potenzialfläche P10039. Ausdrückliches Ziel der drei Kommunen ist es umweltfreundliche, regenerative Energie durch die Nutzung von Windkraft für den Verbrauch in der Region zu gewinnen.

Die Angebotsfrist zur Einreichung von Angeboten endet am 7. Mai 2024 um 15 Uhr. Die Angebote sind im versiegelten Umschlag zu senden an:

Gemeinde Schaafheim
z. H. Roland Trippel

Wilhelm-Leuschner-Str. 3
64850 Schaafheim

Entscheidend ist der Posteingangsstempel der Gemeinde Schaafheim.

Die anbietenden Projektentwickler werden gebeten, zusätzlich zu den schriftlichen Angebotsunterlagen eine digitale Angebotsversion mit allen Angebotsunterlagen und Karten einzureichen.

Die zur Angebotseinreichung notwendigen Unterlagen können bei Herrn Roland Trippel, Leiter des Gemeindebauamtes Schaafheim, Tel.: 06073/7410-40, E-Mail: RolandTrippel@schaafheim.de unverbindlich und kostenlos angefordert werden.

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