Personalausweis
Seit 01. November 2010 wird der Personalausweis im Scheckkartenformat auf Grundlage des „Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" ausgestellt.
Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die elektronische Nutzung des Personalausweises. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: www.personalausweisportal.de.
Die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei in Berlin kann bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen. Ob der Personalausweis für eine Auslandsreise genügt, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de nachlesen.
Antragsstellung für Kinder zwischen 12 -16 Jahren: Der Personalausweis für unter 16 Jährige wird durch beide Elternteile beantragt, wenn ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind gemeinsam zusteht. Die Antragsstellung in diesen Fällen kann durch lediglich einen Elternteil allein erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses und der Ausweis des anderen Elternteils vorliegen.
Antragsstellung für Kinder ab 16 Jahren: Die Beantragung des Personalausweises kann erst ab 16 Jahren alleine erfolgen.
Das Kind muss bei Beantragung anwesend sein.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ein digitales Lichtbild
- Bei Erstausstellung in Schaafheim Geburts- oder Heiratsurkunde
Wichtige Information
Ab dem 1. Mai gibt es eine wichtige Änderung bei der Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten: Die biometrischen Passfotos dürfen nur noch digital erstell werden, das heißt durch einen zugelassenen Fotografen/Fotoservice oder direkt im Amt.
Auch im Einwohnermelde- und Passamt der Gemeinde Schaafheim dürfen dann für Ausweisdokumente nur noch in digitaler Form vorliegende biometrische Lichtbilder angenommen werden - Papierbilder sind nicht mehr zulässig. Grund hierfür ist eine Vorgabe des Bundesinnenministeriums, deren Ziel es ist, höhere Sicherheitsstandards für deutsche Ausweisdokumente zu schaffen.
Digitale Passbilder können weiterhin bei einem zugelassenen Fotografen erstellt werden. Hier erhalten die Kundinnen und Kunden einen ausgedruckten Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code), den das Einwohnermeldeamt dann scannen und die Fotos herunterladen kann.
Alternativ bietet das Einwohnermeldeamt ab Juni einen Fotoservice im Rathaus an: Wer einen Reisepass oder Personalausweis beantragen möchte, kann die biometrischen Passfotos direkt in der Behörde bei der Beantragung erstellen lassen.
Bei Beantragung von Pässen und Ausweisen für Kinder unter 6 Jahren kann diese Möglichkeit nicht genutzt werden. Hierzu müssen die Bilder von einem zertifizierten Fotografen erstellt werden. Die Fotogeräte in der Behörde sind hierfür nicht ausgelegt.
Mit dem neuen Service im Einwohnermeldeamt kann der gesamte Antragsprozess in einem Termin abgeschlossen werden. Die Kosten für das im Amt gefertigte biometrische Lichtbild betragen bundeseinheitlich 6 Euro, zusätzlich zur Gebühr für das jeweilige Ausweisdokument.
Informationen zu den neuen Vorgaben für digitale Passfotos sowie alles Wissenswerte rund ums Beantragen von Ausweisdokumenten gibt es auf der Website des BMI www.bmi.bund.de sowie auf www.personalausweisportal.de
Gültigkeit und Gebühren:
Die Gültigkeit eines Personalausweises beträgt für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.
Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 10 Jahre.
Gebühr:
- von antragstellenden Personen unter 24 Jahren in Höhe von 22,80 Euro
- von antragstellenden Personen ab 24 Jahren in Höhe von 37,00 Euro,
Ein vorläufiger Personalausweis kann kurzfristig ausgestellt werden und kostet 10,00 Euro; er ist 3 Monate gültig
Verlust und Diebstahl:
Ist der Personalausweis abhandengekommen, d.h. der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.
Haben Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, so müssen Sie diese bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird; siehe dazu "Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung" Hotline Tel. 116 166 (Mo.-Fr. 07.00 h - 20.00 h)
Weitere Informationen unter www.hessenfinder.de.
