Steuerhebesätze

Steuerhebesätze ab 1.1.2023:

Grundsteuer:  
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A)
430 v.H.
für Grundstücke
(Grundsteuer B)
500 v.H
Gewerbesteuer: 380 v.H.



 

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Hebesatzung

vom 09.01.2023

364 KB

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