Reisepass
Im elektronischen Reisepass (kurz: ePass) sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (ab 01.11.2005 das Lichtbild und ab 01.11.2007 zwei Fingerabdrücke) gespeichert.
Sollten Sie eine Auslandsreise planen, beantragen Sie bitte bei Bedarf rechtzeitig den neuen Reisepass, da die Ausstellung durch die Bundesdruckerei in Berlin 8 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de einsehen.
Antragsstellung für minderjährige Kinder:Die Ausstellung eines Reisepasses für unter 18 Jährige erfolgt durch bedarf der Beantragung beide Elternteile, wenn ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind gemeinsam zusteht. Die Antragsstellung in diesen Fällen kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn das Einverständnis und der Ausweises des anderen Elternteils vorliegen.
Das Kind muss bei Beantragung anwesend sein.
Benötigte Unterlagen:
- Reisepass oder Personalausweis
- Ein biometrisches Passfoto
- Bei Erstausstellung in Schaafheim Geburts- oder Heiratsurkunde
Gültigkeit und Gebühren:
Der Reisepass ist für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre gültig, für Personen ab 24 Jahre gilt er 10 Jahre.
Die Gebühr ist ebenfalls gestaffelt: Für Personen unter 24 Jahren beträgt sie von 37,50 Euro, ab 24 Jahre 70,00 Euro.
Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.
Expresspass:
Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des "Expresspasses". Dieser kann innerhalb von 3 Arbeitstagen ausgestellt werden.
Die Gebühren betragen 69,50 bzw. 92,00 Euro.
Weitere Informationen unter www.hessenfinder.de.