21.11.2019
Befahren von Waldwegen nicht zulässig!
Die Gemeinde Schaafheim sowie das Forstamt weisen darauf hin, dass das Befahren von Waldwegen mit motorisierten Fahrzeugen grundsätzlich nicht zulässig ist!
Dieses Einfahrtverbot gilt auch für den Waldrand und selbst dann, wenn der Weg nicht ausdrücklich durch eine entsprechende Beschilderung für den motorisierten Kraftverkehr gesperrt ist. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld geahndet werden.