Markterkundungsverfahren zu einer etwaigen kommunalen Beteiligung in Bezug auf Stromnetze
Die Gemeinde Schaafheim zieht auf Grundlage des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 01.02.2021 grundsätzlich eine Beteiligung an einer kommunalen Beteiligungsgesellschaft für die Stromversorgung in Betracht. In Fortführung des Verfahrens wird auf Basis dieses Beschlusses eine unverbindliche Markterkundung im Sinne des § 121 Abs. 6 HGO durchgeführt.
Die Gemeinde Schaafheim möchte sich Mitspracherechte sichern und mitreden, wenn es um die Stromnetze in ihrem Gemeindegebiet geht. Im Rahmen solcher Mitspracherechte möchte die Gemeinde Schaafheim auf die Umsetzung der Energiewende im Gemeindegebiet hinwirken.
Rendite
Zudem soll mit der kommunalen Beteiligung eine angemessene Rendite erwirtschaftet werden.
Eine Beteiligung der Gemeinde Schaafheim an einer privatrechtlichen Gesellschaft ist eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde Schaafheim im Sinne des § 121 HGO. Nach § 121 Abs. 6 HGO ist die Gemeindevertretung vor der Entscheidung über eine solche Beteiligung auf der Grundlage einer Markterkundung umfassend über die Chancen und Risiken der beabsichtigten unternehmerischen Betätigung zu unterrichten. Es handelt sich dabei um eine qualitative Form der Marktuntersuchung, bei der anlassbezogen Informationen gesammelt werden, zu dem Zweck eine Einschätzung der kommunalen Positionierung hinsichtlich Chancen und Risiken zu ermöglichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Markterkundungsverfahren kein Vergabeverfahren ist und mit ihm auch nicht die Vergabe von Liefer-, Dienst- und/oder Bauaufträgen an private Dritte einhergeht. Das Markterkundungsverfahren dient lediglich der Entscheidungsvorbereitung der Gemeinde Schaafheim, ob und in welcher Form bzw. mit welchen Inhalten eine kommunale Beteiligung gegebenenfalls erfolgen soll. Es besteht durch die Teilnahme an der Markterkundung kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages. Ein Vergabeverfahren ist gesetzlich nicht vorgesehen, wenn sich eine Kommune an einer privatrechtlichen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligen möchte.
Die Beteiligung an der Markterkundung erfolgt für die Unternehmen auf eigene Kosten.
06. April 2021
Ein Angebot und/oder eine schriftliche Stellungnahme zu einer möglichen Beteiligung abzugeben mit Erläuterung der Chancen und Risiken des Angebots, insbesondere die möglichen Mitspracherechte und der voraussichtlichen Rendite.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schaafheim
Daniel Rauschenberger
Bürgermeister
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