09.03.2023

Fundsachen Dez. 2022 bis Feb. 2023

Aufforderung der Berechtigten im Hinblick auf Fundsachen gemäß § 980 BGB: Im Fundbüro der Gemeinde Schaafheim wurden in den vergangenen Wochen folgende Fundgegenstände abgegeben:

Fundsachen Dezember 2022 bis Februar 2023

Gefunden am

Gegenstand

13.12.2022

1 Schlüssel mit Anhänger an einem Schlüsselring

23.01.2023

2 kleine Schlüssel an einem Schlüsselring

23.01.2023

Bahncard 25

27./28.01.2023

Kleine Damenhandtasche, rosa mit Blume

27./28.01.2023

Leder Geldbörse

27./28.01.2023

Schwarze Strickjacke

27./28.01.2023

Fasching Damen Perücke

27./28.01.2023

Fasching Kettenanhänger

03.02.2023

2 verschiedene Schlüssel an einem Schlüsselring

07.02.2023

eTicket Hessen

 

Wer Eigentums- oder Besitzrechte geltend machen will, wird hiermit öffentlich aufgefordert, seinen Anspruch anzumelden. Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: Verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist). Meldet sich der Eigentümer/die Eigentümerin innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Schaafheim

Daniel Rauschenberger
Bürgermeister

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