1. Änderung des BPlans "Am Mischborn" in der Gemarkung Mosbach
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Schaafheim
1. Änderung des Bebauungsplans „Am Mischborn“ in der Gemarkung Mosbach
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim hat in ihrer Sitzung am 11.09.2023 zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB die 1. Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mischborn“ in der Gemarkung Mosbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (Aufstellungsbeschluss).
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Bauleitplanung:
Für den räumlichen Geltungsbereich soll die maßgebliche Höhenlage für die Baugrundstücke nach § 9 Abs. 3 BauGB festgesetzt werden, so dass die natürliche Geländeoberfläche fortan nicht mehr als maßgebliche Höhe gilt. Die maßgebliche Höhenlage für die Geländeoberfläche des Baugrundstückes gemäß § 2 Abs. 6 HBO wird festgesetzt auf die Bezugshöhe (untere Bezugsebene), die bereits für die Bestimmung der maximalen Höhe baulicher Anlagen gilt.
Im Hinblick auf die Abstandsflächenregelung soll bestimmt werden, dass abweichend vom Bauordnungsrecht die Tiefe der Abstandsflächen gemäß § 6 HBO von oberirdischen Gebäuden aus Gründen des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden auf ein Mindestmaß von 3,00 Meter verringert werden kann, wenn Gefahren im Sinne des § 3 Abs. 1 HBO hierdurch nicht entstehen.
Ferner soll die bisher als planungsrechtlich festgesetzte Regelung zur Baufeldfreimachung fortan als Hinweis gelten.
Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Ursprungs-Bebauungsplanes „Am Mischborn“ und betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Mosbach, Flur 1, Nr. 382/4 teilweise, 447/2 sowie Flur 4, Nr. 121/18 teilweise, 449 bis 462, 464 bis 508. Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereiches zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Mischborn“ ist in nachstehender Abbildung durch eine schwarz strichlierte Umgrenzungslinie gekennzeichnet.
Abb.: Umgriff des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Mischborn“ in der Gemarkung Mosbach (schwarz-strichlierte Umgrenzungslinie), ohne Maßstab
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.09.2023 ferner beschlossen, das Aufstellungsverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Mischborn“ in der Gemarkung Mosbach im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. Sodann hat die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Am Mischborn“, 1. Änderung, auch als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 13 Abs. 2 BauGB anerkannt und die dazugehörige Begründung gebilligt und im Sinne des § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen,
- von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen,
- der betroffenen Öffentlichkeit (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben,
- v. g. Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist ist in einem Zeitraum von mindestens 30 Tagen zu geben.
Grundlage obiger Beschlussfassung ist der vorgelegte Satzungsentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Mischborn“ des Planungs- und Ingenieurbüros IP-Konzept, Lautertal, in der Fassung vom 10.08.2023, bestehend aus der Begründung und dem Textteil zum Bebauungsplan. An der Planzeichnung haben sich keine Änderungen ergeben (mit Ausnahme auf die Aktualisierung mit der geltenden amtlichen Liegenschaftskarte).
Schaafheim, den 14.09.2023
Daniel Rauschenberger