22.08.2024

Vereinsförderungsprogramm

Vereinsförderungsprogramm der Gemeinde Schaafheim

Zuschüsse für Vereinsanlagen innerhalb der Gemeinde Schaafheim

Vereine, die ihre Vereinsanlagen selbst unterhalten, erhalten auf Antrag

(ohne Nachweis der Betriebskosten) einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 100 €.

Vereinen, die Betriebskosten nachweisen, werden 10 Prozent der nachgewiesenen Kosten (ohne verpachtete oder vermietete Gaststätten) des Vorjahres als Erstattungsbetrag gewährt. Die Anträge für den Betriebskostenzuschuss mit entsprechenden Unterlagen für das Jahr 2023 sind bis zum 3. September 2024 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.

 

Als Betriebskosten werden anerkannt:

- Hausmeister-/Platzwartvergütung

- Müll- und Abfallbeseitigung

- Stromkosten

- Wasser und Abwasser

- Heizöl/Gas (Wärmekosten)

- Kaminfegergebühren

- Reinigungskosten

 

Alle Ortsvereine, die glauben die angegebenen Voraussetzungen zu erfüllen, sind hiermit aufgefordert schriftlich bis zum 3. September 2024 einen entsprechenden Antrag einzureichen. Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Sachbearbeiterin, Sophia Teichmann unter 06073 7410-15 oder per Mail sophiateichmann@schaafheim.de, gerne zur Verfügung.  

Daniel Rauschenberger
Bürgermeister

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