15.05.2025

Fundsachen Dezember 2024 - April 2025

Aufforderung der Berechtigten im Hinblick auf Fundsachen gemäß § 980 BGB:

Im Fundbüro der Gemeinde Schaafheim wurden in den vergangenen Wochen folgende Fundgegenstände abgegeben:

Fundsachen Dezember 2024 - April 2025

Gefunden am

Gegenstand

24.12.2024

1 Schlüssel

24.12.2024

Geldbeutel (schwarz)

13.01.2025

3 Schlüssel an einem silbernen Schlüsselring, mit Schlüsselband

16.01.2025

2 Charm-Anhänger (silber)

22.01.2025

Armbanduhr für Damen (silber)

25.01.2025

1 Schlüssel an einem silbernen Schlüsselring, mit Anhänger

27.01.2025

Armbanduhr mit Lederband (schwarz)

17.02.2025

Umhängetasche für Damen (blau)

28.02.2025

Taschenschirm (türkis)

03.03.2025

iPhone (schwarz)

03.03.2025

Tasche für Damen (bordeaux)

03.03.2025

Schwarzer Kinder-Fleece-Pullover

03.03.2025

Rucksack, Marke: NIKE (rot)

04.03.2025

Stofftasche und Tasche (schwarz) mit 1 Fahr-

radschlüssel

12.04.2025

1 Schlüssel

 

Wer Eigentums- oder Besitzrechte geltend machen will, wird hiermit öffentlich aufgefordert, seinen Anspruch anzumelden. Das Fundbüro ist laut Gesetz verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren (Ausnahme: Verderbliche Güter oder solche, deren Aufbewahrung mit erheblichen Kosten verbunden ist). Meldet sich der Eigentümer/die Eigentümerin innerhalb dieser Frist nicht, so hat der Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Schaafheim

Daniel Rauschenberger
Bürgermeister

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