Amtliche Bekanntmachungen vom 26.07.2018
Vereinsförderungsprogramm der Gemeinde Schaafheim
Zuschüsse für Vereinsanlagen innerhalb der Gemeinde Schaafheim
Vereine, die ihre Vereinsanlagen selbst unterhalten, erhalten auf Antrag (ohne Nachweis der Betriebskosten) einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 100 €. Vereinen, die Betriebskosten nachweisen, werden 10 Prozent der nachgewiesenen Kosten aus dem Vorjahr (ohne verpachtete oder vermietete Gaststätten), als Erstattungsbetrag gewährt. Der Höchstbetrag des jährlichen Zuschusses wird auf 1.200 € festgelegt. Die Anträge für den Betriebskostenzuschuss mit entsprechenden Unterlagen für das Jahr 2017 sind bis zum 1. August 2018 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Als Betriebskosten werden anerkannt:
- Hausmeister-/Platzwartvergütung
- Müll- und Abfallbeseitigung
- Stromkosten
- Wasser und Abwasser
- Heizöl/Gas (Wärmekosten)
- Kaminfegergebühren
- Reinigungskosten
Alle Ortsvereine, die glauben die angegebenen Voraussetzungen zu erfüllen, sind hiermit aufgefordert, schriftlich bis zum 1. August 2018 einen entsprechenden Antrag einzureichen. Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Wendelin Brenner, Tel. 741015, gerne zur Verfügung.
Reinhold Hehmann
Bürgermeister