Dialog über die Windenergie

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Dialog über Windenergie in der Gemeinde Schaafheim

Auf dem Gemeindegebiet von Schaafheim befinden sich zwei der südhessischen Vorranggebiete für Windenergie. Eines davon liegt größtenteils im Gemeindewald. Das andere, auf einem Höhenzug südlich der Buchertsgräben zwischen der Kerngemeinde und Schlierbach, verteilt sich auf viele Flurstücke mit unterschiedlichen Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Gemeinde Schaafheim möchte den Ausbau der Windenergie auf ihren Gemarkungen möglichst verträglich und effizient gestalten. Ihr ist ein koordiniertes Vorgehen sowie Transparenz bei den Windenergieplanungen wichtig. Dazu hat die Gemeinde die Bildung einer sogenannten Flächenpooling-Gemeinschaft angestoßen und lässt sich dabei fachlich durch eine Kommunalberatung unterstützen. Darüber hinaus hat die Gemeindevertretung im Mai 2023 einen Bebauungsplan „Windvorrangfläche 2-88“ aufgestellt, um die Verteilung von Windenergieanlagen innerhalb dieser Fläche besser im Sinne einer Gesamtplanung zu steuern.

Bereits bei einer Online-Veranstaltung im Januar 2022 konnten sich die Schaafheimer Bürgerinnen und Bürger über die anstehenden Windenergieplanungen informieren. Schon zu diesem frühen Zeitpunkt hatte die Gemeinde Schaafheim angeboten, eine koordinierende Rolle zu übernehmen. Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer der Vorrangflächen waren im Juli 2022 zu einem ersten informellen Austausch eingeladen.  Bei einer Bürgerversammlung am 21. September 2022 wurde dann insbesondere der Artenschutz sowie Windenergie im Wald thematisiert und mit der Bürgerschaft diskutiert. Alle Veranstaltungen wurden unterstützt vom Bürgerforum Energiewende der LandesEnergieAgentur Hessen.

Hier kommen Sie auf die Seite der LEA Hessen:

https://www.buergerforum-energiewende-hessen.de/Schaafheim

 

Interkommunales Interessenbekundungsverfahren zur Abgabe von Angeboten für einen Gestattungsvertrag zur Windenergie-Nutzung auf den Gemarkungen Schaafheim, Mömlingen und Großostheim.

Die drei Kommunen Schaafheim, Mömlingen und Großostheim haben beschlossen, ein interkommunales Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um einen geeigneten Projektentwickler zur Entwicklung, dem Bau und ggfs. späteren Betrieb eines Windparks auf ihren Gemarkungen auszuwählen.

Dieses Auswahlverfahren unterliegt keinerlei gesetzlicher Ausschreibungspflicht nach UVGO, VOF oder VOL. Hierauf sei explizit hingewiesen.

Bei den ausgeschriebenen Flächen handelt sich um das hessische Windvorranggebiet VRG 2-117, sowie um die bayerische Potenzialfläche P10039. Ausdrückliches Ziel der drei Kommunen ist es umweltfreundliche, regenerative Energie durch die Nutzung von Windkraft für den Verbrauch in der Region zu gewinnen.

Die Angebotsfrist zur Einreichung von Angeboten endet am 7. Mai 2024 um 15 Uhr. Die Angebote sind im versiegelten Umschlag zu senden an:

Gemeinde Schaafheim
z. H. Roland Trippel

Wilhelm-Leuschner-Str. 3
64850 Schaafheim

Entscheidend ist der Posteingangsstempel der Gemeinde Schaafheim.

Die anbietenden Projektentwickler werden gebeten, zusätzlich zu den schriftlichen Angebotsunterlagen eine digitale Angebotsversion mit allen Angebotsunterlagen und Karten einzureichen.

Die zur Angebotseinreichung notwendigen Unterlagen können bei Herrn Roland Trippel, Leiter des Gemeindebauamtes Schaafheim, Tel.: 06073/7410-40, E-Mail: RolandTrippel@schaafheim.de unverbindlich und kostenlos angefordert werden.

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