04.04.2022
Maskenpflicht für Rathausbesucher
Für Besucher*innen des Rathauses ist das Tragen einer medizinischen Maske weiterhin verpflichtend.
Die 3G-Regel fällt hingegen weg, Besucher*innen müssen keinen Nachweis mehr erbringen, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.
Wir bitten um Beachtung!