27.03.2025

Amtliche Bekanntmachung - Schlierbacher Weg 8

Vereinfachtes Umlegungsverfahren gemäß §§ 80 ff. des Baugesetzbuches für den Bereich „Schlierbacher Weg 8“, Gemarkung Schaafheim, Flur 21, Nr. 361/1 und 364/6

Hier: Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung gemäß § 83 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Im vereinfachten Umlegungsverfahren für den Bereich „Schlierbacher Weg 8“ in der Gemarkung Schaafheim, Flur 21 wird nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.9.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), bekannt gemacht, dass der Beschluss der vereinfachten Umlegung vom 25.07.2023 am 26.07.2023 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss zur vereinfachten Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nicht anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücken oder Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Sofern Grundstücksteile oder Grundstücke einem Grundstück zugeteilt werden, werden sie Bestandteil dieses Grundstücks. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Schaafheim, den 27.03.2025

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Schaafheim

Daniel Rauschenberger, Bürgermeister

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