Bauleitplanung der Gemeinde Schaafheim
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Mosbach“ mit 17. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Mosbach
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schaafheim hat am 06.09.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Mosbach“ sowie der zugehörigen 17. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die in der Gemarkung Mosbach gelegenen Flurstücke 114 (tlw.), 115 (tlw.), 116 (tlw.) 117 (tlw.), 120/2, 121/18 (tlw.), 362/11 (tlw.) und 362/12 (tlw.) in der Flur 4 und hat eine Größe von 0,64 ha.
Der Geltungsbereich der 17. FNP-Änderung ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans, jedoch ohne das Flurstück 121/18 (Wenig-umstädter Straße). Er hat eine Größe von 0,57 ha. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Mit Aufstellung des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Mosbach“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes in der Gemarkung Mosbach geschaffen werden. Der Nahversorger soll die zeitgemäße und fußläufige Lebensmittelversorgung für die Wohnbevölkerung in Mosbach langfristig sichern.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) dient u.a. der Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegen der Planvorentwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplan-Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht und Fachgutachten in der Zeit vom
Montag, den 13.09.2021 bis einschl. Freitag, den 08.10.2021
bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Schaafheim, Bauabteilung im Bürgerhaus Löwen, Zimmer 1 in der Wilhelm-Leuschner-Straße 3 in 64850 Schaafheim, während der Dienststunden (Kernarbeitszeit) zur Einsicht aus.
Die Dienststunden (Kernarbeitszeit) der Gemeindeverwaltung sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie geänderte Öffnungszeiten möglich sind, die von den o.g. Öffnungszeiten abweichen können. In diesem Fall wird um vorzeitige telefonische Terminvereinbarung zur Einsichtnahme der Satzungsunterlagen und um Beachtung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) gebeten.
Zusätzlich können die Vorentwurfsunterlagen auch auf der offiziellen Homepage der Gemeinde Schaafheim (www.schaafheim.de) unter der Rubrik „Infos/Bauleitplanverfahren“ eingesehen werden.
Schaafheim, den 09.09.2021
Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Schaafheim,
Daniel Rauschenberger, Bürgermeister