Container auf öffentlichen Straßen
Wenn Schutt-/Baustoff-Container auf öffentlichen Straßen, Plätzen oder Wegen aufgestellt werden müssen, wird hierfür eine Genehmigung der Gemeinde Schaafheim benötigt. Hierzu ist eine rechtzeitige schriftliche Beantragung erforderlich, da die Einrichtung einer Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche eine genehmigungspflichtige Sondernutzung darstellt. Eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis wird hierfür benötigt. Genehmigungspflichtig sind z. B.
- Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
- Materiallager
- Gerüste
- Mulden und Container
- Hebebühnen
- Autokran, Baukran
Bei Arbeiten größeren Umfanges, die das Absperren von Geh- oder Radwegen, Teilen der Fahrbahn usw. notwendig machen, ist rechtzeitig ein Verkehrszeichenplan beim Ordnungsamt – Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. In diesem Verkehrszeichenplan wird festgelegt, wie die jeweilige Baustelle zu sichern und der Verkehr zu leiten ist.
Bitte beachten Sie, dass das unangemeldete Abstellen von Containern sowie das Aufstellen von Gerüsten ohne Sondernutzungserlaubnis (Ausnahmegenehmigung) nicht erlaubt ist! Vermeiden Sie ein Bußgeld und melden Sie das Vorhaben an!
