Gartenwasserzähler - Informationen und Antrag
Sie interessieren sich für die Installation eines Gartenwasserzählers. Wir möchten Ihnen hierzu noch einige Informationen geben:
Diese Informationen gelten nicht für Kleingartengebiete!
Seit dem 01.01.2008 bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Installation von Gartenwasserzählern (Entwässerungssatzung – Stand 14.12.2007). Der Vorteil eines Gartenwasserzählers ist, dass Sie für das Wasser, das zur Gartenbewässerung genutzt wird, keine Abwassergebühr bezahlen müssen. Bedingung ist, dass das Wasser nicht dem Kanalsystem zugeführt wird, auch nicht über die öffentliche Wegeentwässerung!
Zur Messung des Gartenwassers muss an geeigneter Stelle ein geeichter Wasserzähler fachgerecht installiert werden. Hierzu können Sie sich Informationen und Bauanleitungen vom Fachhandel und qualifizierten Installationsunternehmen holen.
Die Überprüfung und Verplombung der Gartenwasserzähler erfolgt, durch den von der Gemeinde Schaafheim beauftragten Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg. Für diese Dienstleistung erheben wir eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 27,50 € pro Überprüfung und Verplombung. Hinzu kommt eine jährliche Abrechnungspauschale von 5,00 €. Diese Kosten werden Ihnen mit der Jahresabrechnung über Kanalgebühren, die der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg im Auftrag der Gemeinde erstellt, berechnet. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Kalkulation, dass nach der Eichverordnung, Gartenzähler nach 6 Jahren – gerechnet vom Baujahr des Zählers – gewechselt werden müssen. Auch dann werden wieder die oben erwähnten Kosten anfallen.
Häufig gestellte Fragen / FAQ
Welche Art eines Zählers muss ich einbauen?
- Da der Zähler der Eichverordnung unterliegt dürfen nur geeichte Zähler verwendet werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass auch die Absetzmengen- bzw. Gartenwasserzähler nach 6 Jahren – gerechnet vom Baujahr des Zählers – gewechselt werden müssen.
Wer baut mir den Zähler ein, bzw. bietet mir die Gemeinde Schaafheim oder der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg die Dienstleistung für den Einbau des
Wasserzählers an?
- Die Montage von Rohrleitungsinstallationen und Zähler sind durch den Hausbesitzer zu veranlassen und nach den Regeln der Technik auszuführen. Der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg ist lediglich für die Abnahme und Verplombung zuständig. Eine Terminvereinbarung für die Abnahme, Verplombung und Abrechnung können Sie unter der Rufnummer 06073/603-0 treffen.
Welche Einbaubestimmungen muss ich beachten?
- Der Zähler muss frostsicher montiert werden und muss gut zugänglich sein.
- Vor dem Zähler muss ein Rückflussverhinderer eingebaut sein.
- Die Zapfstelle muss nach außen geführt werden, Zapfstellen die in Kellerräumen oder Garagen montiert sind, werden nicht genehmigt.
- Es darf kein Abwasserkanal in der Nähe der Zapfstelle sein.
Kann ich einen Absetzmengen- oder Gartenzähler zur Poolbefüllung beantragen?
- Häufig stellt sich die Frage nach der Installation eines Absetzmengenzählers im Zusammenhang mit der Befüllung oder dem Betrieb eines Schwimmbeckens. Im Regelfall wird das Wasser eines Pools irgendwann abgelassen. Dies erfolgt dann, aufgrund der Menge und der Chlorung des Poolwassers, in die Kanalisation. Aus diesem Hintergrund ist eine Installation eines Absatzmengenzählers für die Befüllung oder den Betrieb eines Schwimmbeckens nicht möglich.
Den Antrag können Sie im Bauamt der Gemeinde Schaafheim abholen.