Erschließungsbeitragssatzung

Zur Deckung des Aufwands für Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Beiträge nach
Maßgabe der §§ 127 ff. BauGB in Verbindung mit den Bestimmungen dieser Satzung.

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Erschließungsbeitragssatzung

vom 14.03.2002

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