Richtlinien zur Vereinsförderung
Die Gemeindevertretung hat am 12.11.2007 folgende Richtlinien für die finanzielle Förderung der Vereine in der Gemeinde Schaafheim beschlossen:
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Grundsätzliches
Die Gemeindevertretung ist sich der Tatsache bewusst, dass die Vereine eine wichtige sozial- und gesellschaftspolitische Funktion in der Gemeinde erfüllen. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, im Rahmen des örtlichen Vereinswesens seinen Neigungen und Interessen in vielfältiger Weise nachzugehen und darüber hinaus zum Wohl und Nutzen seiner Mitbürger tätig zu werden. Die Vereine bilden einen wichtigen Bestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Dank des persönlichen Einsatzes ihrer Mitglieder wird das örtliche Vereinswesen mit Leben erfüllt. Die Gemeindevertretung hält es daher für eine Verpflichtung der Gemeinde, die örtlichen Vereine im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu unterstützen und finanziell zu fördern. Mit der finanziellen Förderung sollen die örtlichen Vereine- zur Fortsetzung ihrer gemeinnützigen Arbeit motiviert
- in ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Leistungskraft gestärkt und
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zu einer aktiven Förderung der Jugendarbeit innerhalb des Vereins angeregt werden.
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Formen der finanziellen Förderung
Die Gemeindevertretung stellt im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde jährlich im Haushaltsplan einen bestimmten Betrag zur Gewährung von Zuwendungen an gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Gemeinde Schaafheim bereit. Diese Mittel werden vom Gemeindevorstand als- laufende Zuwendungen (Pro-Kopf-Bezuschussung)
- gezielte Förderung von Baumaßnahmen, Anschaffungen und dergleichen
- Bezuschussung von Vereinen für Fahrten mit Kindern und Jugendlichen
- Jubiläumszuwendungen und
- Betriebskostenzuschuss verwendet.
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Laufende Zuwendungen (Pro-Kopf-Bezuschussung)
Laufende Zuwendungen werden jährlich einmal, je Vereinsmitglied- für Kinder ab vollendetem 3. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendetem 18. Lebensjahr sowie
- Erwachsene
- angeführten Mitglieder auf 18 €
- angeführten Mitglieder auf 1,50 €
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Gezielte Förderung von Baumassnahmen, Anschaffungen und dergleichen
Der Gemeindevorstand kann aus den für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln auf besonderen Antrag Zuwendungen zu einer gezielten Förderung besonderer Aufwendungen des Vereins (Baumassnahmen, Anschaffungen und dergleichen) gewähren. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 20 Prozent der Anschaffungskosten. Wird eine Förderung von zuwendungsfähigen Gesamtkosten von mehr als 20.000 € beantragt, muss hierfür ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung erfolgen. Die Förderung solcher Maßnahmen erfolgt dann aus einem speziellen Haushaltstitel. Entsprechende schriftliche Nachweise sind dem Gemeindevorstand auf Anforderung vorzulegen. -
Bezuschussung von Vereinen für Fahrten mit Kindern und Jugendlichen
Der Gemeindevorstand gewährt den Schaafheimer Vereinen eine Beihilfe für Ferienfreizeiten, Zeltlager und Fahrten mit Kindern und Jugendlichen. Bezuschusst werden- Veranstaltungen, die auswärts stattfinden
- Kinder und Jugendliche, die Mitglieder im Verein sind
- bis 7 Jugendliche jeweils 1 Betreuer.
- Name, Geburtsdatum, Anschrift der Teilnehmer
- Ort und Zeitraum der Veranstaltung
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Angabe der Bankverbindung mit Bankleitzahl und Bankkonto.
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Jubiläumszuwendungen
Der Gemeindevorstand gewährt Jubiläumszuwendungen an die Ortsvereine wie folgt: 25, 50, 75, 100, 110, 120, 130 Jahre, usw. 100,-- Euro Bei allen anderen Jubiläen 60,-- Euro Einzelne Abteilungen von Ortsvereinen erhalten bei entsprechenden Jubiläen die Hälfte des angegebenen Zuwendungsbetrages.
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Zuschüsse für Vereinsanlagen innerhalb der Gemeinde Schaafheim
Vereine, die ihre Vereinslagen selbst unterhalten, erhalten auf Antrag ( ohne Nachweis der Betriebskosten ) einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 100 €. Vereinen, die Betriebskosten nachweisen, werden 10 Prozent der nachgewiesenen Kosten (ohne verpachtete oder vermietete Gaststätten) des Vorjahres als Erstattungsbetrag gewährt. Der Höchstbetrag des jährlichen Zuschusses wird auf 1.200 € festgelegt. Stichtag für die Vorlage der Anträge für den Betriebskostenzuschuss mit entsprechenden Unterlagen ist der 30. Juni eines jeden Jahres. Als Betriebskosten werden anerkannt:- Hausmeister-/Platzwartvergütung
- Müll- und Abfallbeseitigung
- Stromkosten
- Wasser und Abwasser
- Heizöl/Gas (Wärmekosten)
- Kaminfegergebühren
- Reinigungskosten
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Keine Mittel aus dem Vereinsförderungsprogramm erhalten:
- Politische Parteien und Wählergruppen sowie angeschlossene Organisationen
- gewerkschaftliche Organisationen
- kirchliche Organisationen.
- Fördervereine
- Fanclubs
- Freiwillige Feuerwehren
- Ortsverbände des Deutschen Roten Kreuzes,
- Verkehrs- und Verschönerungsvereine oder ähnliche Vereine,
- Ortsverbände des Deutschen Bundes für Vogelschutz und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (DBV und BUND),
- Seniorenvereinigungen
- Sozialverbände
- Institutionen zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
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Weitergehende Unterstützung der Ortsvereine
Die Gemeinde Schaafheim ist bestrebt, die örtlichen Vereine und Verbände im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Leistungsfähigkeit auch über die finanzielle Förderung hinaus zu unterstützen.
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Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 01.01.2008 in Kraft und ersetzen das Vereinsförderungsprogramm der Gemeinde Schaafheim vom 29.11.2001.
Schaafheim, den 14.11.2007
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Schaafheim
Reinhold Hehmann,
Bürgermeister
